

Telefonische Rechtsauskünfte und Mitgliederberatung in der Zeit vom 5.8. bis 10.9.2010:
5.8. Telefonische Mitgliederberatung durch Kollegen Weiß
14:00-16:00 Uhr, Tel. 0961 63 45 98 24.
12.8. Telefonische Mitgliederberatung durch Kollegen Schuster
13:00-16:00 Uhr, Tel. 089 54 37 99 59.
19.8. Telefonische Mitgliederberatung durch Kollegen Köhler
13:00-16:00 Uhr, Tel. 0911 28 92 04.
23.8., 26.8., 30.8. sowie 2.9.:
Telefonische Mitgliederberatung durch Kollegen Weiß
14:00-16:00 Uhr, Tel. 0961 63 45 98 24.
9.9. Telefonische Mitgliederberatung durch Kollegen Graf
13:00-16:00 Uhr, Tel. 089 537389.
In Beamtenangelegenheiten in der Zeit vom 23.8. bis 10.9.2010 ist werktags von 10:00 bis 11:00 Uhr Kollege Wolfgang Fischer unter der Telefonnummer 0821 544300 erreichbar. Die Faxnummer lautet 0821 525578. Mails an die Adresse: wolfgang.fischer@gew-bayern.de.
Die Rechtsstelle ist unter der Telefonnummer 089 544081-14 von 9:00 bis 14:00 Uhr erreichbar. Allerdings können keine Rechtsauskünfte erteilt werden.
Sollte in Fristsachen Rechtsschutz benötigt werden, bitte dort Kontakt aufnehmen.
In Fristsachen stehen die Kolleginnen und Kollegen der DGB Rechtsschutz GmbH Bayern zur Verfügung. Anschrift und Telefon des zuständigen Büros sind im Internet unter www.dgbrechtsschutz.de zu finden.
Für eine Vorsprache dort ist telefonische Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen ist daneben ein Antrag auf Rechtsschutz bei der GEW Bayern notwendig. Er kann u. a. bei der Landesgeschäftsstelle angefordert werden.
Außerhalb der Urlaubs- und Ferienzeiten gilt:
Telefonische Rechtsauskünfte der Landesrechtsstelle, Hans Schuster: montags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Tel.: 089 / 54 37 99 59 (Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung).
Neben der Rechtsstelle stehen für telefonische Informationen zur Verfügung:
Darüber hinaus geben Auskünfte für:
Lehrkräfte bei Fragen zum Beamtenrecht, Laufbahn, Besoldung, Versorgung,Teilzeit, Beurlaubung, Altersteilzeit und Sabbatjahr
Ausbildung der Lehrkräfte
Tarifauskünfte und Betriebsratstätigkeit
Beschäftigte in Einrichtungen katholischer Träger und Mitarbeitervertretung
Studierende, insbesondere mit BAFöG-Fragen
der Leiter der Landesrechtsschutzstelle
sowie die Vertreter der jeweiligen Fachgruppe.
Hinweis:
Es hat sich gezeigt, dass sich eine Vielzahl der Fragen dadurch beantworten lassen, dass man sich an die zuständige Stelle des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers wendet, insbesondere dann, wenn es um den Inhalt eines Bescheides oder einer sonstigen Erklärung dieser Stellen geht. Dasselbe gilt bei Fragen wegen Gehalt, Vergütung, Besoldung, Beihilfeleistungen und dergleichen. Auch die Mitglieder von Personalräten, Betriebsräten sowie Mitarbeitervertretungen können in vielen Fällen weiterhelfen.